– kurz zusammengefasst:
Geprüft wird nach der ÖJGV Prüfungsordnung für Bracken und ÖJGV Prüfungsordnung für Einzelleistungen. Die Prüfungen müssen i.d.R. beim rassebetreuenden Club abgelegt werden und die Hunde zeitgerecht angemeldet werden. Man kann die Prüfung auch bei anderen Clubs machen, die unter derselben Prüfungsordnung prüfen, hier wird dann ein Leistungsrichter des rassebetreuenden Clubs eingeladen.
🆁ü🅵🆄🅽🅶🆂
🆁🆃🅴🅽:
𝔸ℕ𝕃𝔸𝔾𝔼ℕℙℝÜ𝔽𝕌ℕ𝔾: im Alter von 6 bis 21 Monaten
Brackieren – Art der Suche, Spurwille, Spursicherheit, Spurlaut, JagddauerHund soll Gelände systematisch und mit tiefer Nase, weit ausholend und mit Passion absuchen, durch selbständiges Suchen Hasen finden, heben und jagen. Nach Ende der Jagd soll er zum HF zurück kehren. Die Note ergibt sich unter anderem aus der ununterbrochenen Länge der lauten Jagd.
Revierführigkeit – Gehorsam, Schussfestigkeit
𝔹𝕣𝕒𝕔𝕜𝕚𝕖𝕣𝕡𝕣ü𝕗𝕦𝕟𝕘: ab 15 Monaten (Fächer wie AP)
𝕊𝕔𝕙𝕨𝕖𝕚ß𝕡𝕣ü𝕗𝕦𝕟𝕘𝕖𝕟 auf natürliche oder künstliche Fährten: ab 15 Monaten
Schweissarbeit auf künstlicher Fährte – Arbeit am Riemen, Benehmen am toten Wild, Verweisen
Länge ca. 800 bis 1000m, mind. 3 stumpfwinkelige Haken, 18-20 h Übernacht gearbeitet, Schweiß 1/4L, Schnitthaar von der gleichen Wildart – 100m vor Stück Schnallen
Revierführigkeit – Gehorsam, Schussfestigkeit
Schweissarbeit auf natürlicher Fährte – keine Pflichtfächer vorgeschrieben, Mindestlänge 300m
𝔾𝕖𝕓𝕣𝕒𝕦𝕔𝕙𝕤𝕡𝕣ü𝕗𝕦𝕟𝕘: ab 15 Monaten – diese besteht aus einer Brackierprüfung und einer Schweißprüfung mit denselben Prüfungsfächern
Brackierteil von Anlagenprüfung kann im darauffolgenden Jahr für die GP anerkannt werden.
𝕊𝕔𝕙𝕨𝕖𝕚ß𝕤𝕠𝕟𝕕𝕖𝕣𝕡𝕣ü𝕗𝕦𝕟𝕘 : ab 18 Monaten
Länge ca. 1200 bis 1400 Schritte, 3 stumpfwinkelige Haken, 2 Wundbetten, ¼ L Schweiß, mind. 20h Stehzeit Übernacht
𝕊𝕔𝕙𝕨𝕖𝕚ß𝕤𝕠𝕟𝕕𝕖𝕣𝕡𝕣ü𝕗𝕦𝕟𝕘 𝕠𝕙𝕟𝕖 ℝ𝕚𝕔𝕙𝕥𝕖𝕣𝕓𝕖𝕘𝕝𝕖𝕚𝕥𝕦𝕟𝕘: ab 18 Monaten
Länge ca. 1200 bis 1400 Schritte , 3 stumpfwinkelige Haken, 2 Wundbetten, ¼ L Schweiß, mind. 20h Stehzeit Übernacht, 5 Verweiserpunkte von denen mind. 2 mitgenommen werden müssen, innerhalb von 2h am Stück
𝕊𝕔𝕙𝕨𝕖𝕚ß𝕤𝕠𝕟𝕕𝕖𝕣𝕡𝕣ü𝕗𝕦𝕟𝕘 𝕞𝕚𝕥 𝔽ä𝕙𝕣𝕥𝕖𝕟𝕤𝕔𝕙𝕦𝕙: ab 18 Monaten
Länge ca. 1200 bis 1400 Schritte, 3 stumpfwinkelige Haken, 3 Wundbetten, Stehzeit mindestens 20 Stunden, 0,1 Liter Schweiß.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit im Österr. Basset- und Laufhundeclub eine „Interne Anlageprüfung“ abzulegen. In den Bundesländern Burgenland und Oberösterreich kann man die Brauchbarkeitsprüfung ablegen. Hier gelten eigene Prüfungsordnungen.
Für die Eintragung als 🆁🅴🆅🅸🅴🆁🅷🆄🅽🅳 gelten pro Bundesland andere Voraussetzungen – meist wird aber die Hauptprüfung = Gebrauchsprüfung vorausgesetzt!
Gerne bekommt ihr bei Interesse nähere Auskunft über die verschiedenen Prüfungsordnungen!
Brackenheil

